Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln (BIOTA)

Gemäß der Verordnung vom 1. Juni 1999, durch die die Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln geschaffen wird (Art. 2), sind die Ziele der Datenbank (im Folgenden BIOTA) unter anderem, den freien Zugang zu Informationen für interessierte Personen und Institutionen zu erleichtern, die Biodiversität als Zukunftspotenzial zu fördern und ihre nachhaltige Nutzung zu fördern. In Übereinstimmung mit diesen Zielen und dem Gesetz 27/2006 vom 18. Juli über das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, hat die Regierung der Kanarischen Inseln die Datenbank öffentlich zugänglich gemacht.

BIOTA kann über das Web konsultiert werden, was den freien Zugang zu Informationen über alle wildlebenden Arten der Kanarischen Inseln ermöglicht. Der Benutzer kann Daten zur Verbreitung der Arten und Unterarten, ihrer taxonomischen Position, ihrem Endemismusgrad, ihrer Herkunft, ihrem Schutzstatus usw. einsehen und herunterladen.

Umfang der Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln

Gemäß der genannten Verordnung vom 1. Juni 1999 (Art. 3) und dem Gesetz 4/2010 vom 4. Juni über den Kanarischen Katalog geschützter Arten (Art. 1.2) gilt BIOTA als öffentliches und administratives Register. Die in BIOTA erfassten Informationen, die täglich aktualisiert werden, stammen aus veröffentlichten Arbeiten und unveröffentlichten Studien oder Berichten. BIOTA spiegelt das Wissen über die Verbreitung der Arten wider, aber nicht deren tatsächliche Verbreitung. Daher ist es wahrscheinlich, dass es in bestimmten Gebieten Arten gibt, die bisher nicht zitiert wurden. Aus diesem Grund ist BIOTA ein wesentliches Hilfsmittel zur Unterstützung des Managements und der Erhaltung der natürlichen Umwelt des Archipels, aber nicht das einzige.

BIOTA enthält ausschließlich wildlebende Arten und Unterarten, die auf den Kanarischen Inseln ansässig sind (siehe Benutzerhandbuch. https://www.biodiversidadcanarias.es/biota/manual/Manual.pdf). Alle in der Datenbank erfassten Informationen werden durch Dokumente unterstützt, die von wissenschaftlichen Gutachtern validiert werden.

Nutzungsbedingungen

Unbeschadet der Bestimmungen des Konsolidierten Textes des Gesetzes über geistiges Eigentum (Königliches Gesetzesdekret 1/1996 vom 12. April) erfordert die Nutzung der in BIOTA erfassten Informationen Folgendes:

  1. Die Regierung der Kanarischen Inseln übernimmt keine Verantwortung für die Art und Weise, wie die in BIOTA erfassten Informationen verwendet werden.
  2. Die Regierung der Kanarischen Inseln übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Nutzung der in BIOTA erfassten Daten ohne Anerkennung des geistigen Eigentums der Autoren erfolgt.
  3. Die Rechte des geistigen Eigentums der Autoren unveröffentlichter Dokumente, die speziell für BIOTA erstellt wurden, wie Vorfallberichte oder Expertenreferenzen, nicht veröffentlichte Studien usw., müssen respektiert werden.
  4. Die Rechte des geistigen Eigentums der Autoren der in BIOTA enthaltenen Bilder müssen respektiert werden.

Zitierweise der Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln

Da BIOTA eine Datenbank zur Abfrage und Analyse von Informationen aus verschiedenen Quellen ist, müssen Regeln für die Zitierung der aus BIOTA erhaltenen Daten aufgestellt werden, die den Richtlinien der ISO 690-2 für die Zitierung elektronischer Monographien und Datenbanken folgen.

  • Um die in der Datenbank erfassten Informationen insgesamt zu zitieren, verwenden Sie:

    Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln. Regierung der Kanarischen Inseln. (https://www.biodiversidadcanarias.es/biota) [Datum der Abfrage].

  • Um das Ergebnis einer Abfrage aus der Datenbank zu zitieren, sollten in der Zitierung die verwendeten Filterparameter zur korrekten Interpretation enthalten sein.

    Beispiel: Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln. Regierung der Kanarischen Inseln. (https://www.biodiversidadcanarias.es/biota) [Datum der Abfrage]. "Die aus BIOTA extrahierten Daten beziehen sich auf Zitate nach 1969, Genauigkeitsstufen 1 und 2, gesichertes Vertrauensniveau und Verbreitung in UTM-Zellen von 500".

  • Um Bilder der Arten im BDBC zu zitieren, verwenden Sie:

    Beispiel: Carabus faustus faustus (Autor: P. Oromé) in der Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln. Regierung der Kanarischen Inseln. Verfügbar unter https://www.biodiversidadcanarias.es/biota/especie/A01758 [Zugriff: Datum der Abfrage].

  • Um Expertenreferenzen und Vorfallberichte, die im BDBC erfasst sind (BIOTA-eigene unveröffentlichte Dokumente), nicht veröffentlichte Studien zu zitieren, verwenden Sie:

    Beispiel: Báez, M. 1999. Über die Standorte in Bezug auf die Schmetterlingsarten Opogona omoscopa, Casama innotata und Eupithecia unedonata und über Synonymien der Ordnung Lepidoptera. Expertenreferenz. In: Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln. Regierung der Kanarischen Inseln. Verfügbar unter https://www.biodiversidadcanarias.es/biota/documento/A00165 [Zugriff: Datum der Abfrage].

    Beispiel: Padrón-Mederos, M.A. 2019. Bewertung invasiver Pflanzenarten auf der Insel El Hierro (Kanarische Inseln). Top 10. Priorisierung von Arten und Managementrichtlinien (Kontrolle und/oder Ausrottung). Unveröffentlichte Studie. In: Biodiversitätsdatenbank der Kanarischen Inseln. Regierung der Kanarischen Inseln. Verfügbar unter: https://www.biodiversidadcanarias.es/biota/documento/P00019 [Zugriff: 07.02.2023].